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ImageEngine … Bild-Export nicht nur für Acrobat Professional(s)!

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Lizenzvereinbarung
Acronnect® ImageEngine

Ausgabe 1.0 - 17.09.2003

„Acronnect® Software“ Thomas Klaube (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt) ist Inhaber aller Rechte an der Software Acronnect® ImageEngine (nachfolgend auch „Software“ genannt).

Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind umfangreich durch geistige Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze geschützt. Der Lizenzgeber behält sich diese Rechte ausdrücklich vor, soweit sie nicht durch die nachfolgenden Lizenzbedingungen eingeschränkt werden.

Mit dem Herunterladen, Kopieren oder Installieren der Software erkennen Sie als Lizenznehmer alle Bedingungen des nachfolgenden Vertrages ohne Einschränkung an.

§ 1 Lizenzgegenstand

1.1 Lizenzgegenstand ist die Software Acronnect® ImageEngine. Dabei handelt es sich um ein Plug-In für die separat zu erwerbende Software „Adobe® Acrobat®". ImageEngine erweitert „Adobe® Acrobat®" um Funktionen zum Ex - und Import von Bildern.

Ohne die Software „Adobe® Acrobat®" ist eine Nutzung von ImageEngine nicht möglich.

1.2 Mit der Software erhalten sie eine Dokumentation im elektronischen Format.

1.3 Für die Installation der Software sind folgende Systemvoraussetzungen mindestens erforderlich:

• Betriebssystem Mac OS 9.2 oder Mac OS X 10.2
• Adobe® Acrobat® 5, Adobe® Acrobat® 6 Standard oder Adobe® Acrobat® 6 Professional
• Power Macintosh G3/233, 128 MB Arbeitsspeicher, 1 MB freier Festplattenspeicher

§ 2 Allgemeiner Nutzungsumfang

2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht an der Software ein. Der Umfang des Nutzungsrechts gestaltet sich ausschließlich nach dem Inhalt dieser Lizenzvereinbarung. Nutzungs- und Verwertungsrechte, welche über eine Nutzung der erhaltenen Software hinausgehen, werden nicht übertragen. Es ist untersagt, die Software in irgend einer Art und Weise zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, in ein anderes Produkt aufzunehmen, zu vermieten oder zu verleasen.

2.2 Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder, der die Software nutzt, diese Lizenzvereinbarung erhält und einhält.

2.3 Eine "Nutzung" der Software liegt vor, wenn sich die Software im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Datensicherung auf einem Speichermedium abgelegt ist, gilt als nicht genutzt

§ 3 Nutzungsumfang ohne gebührenpflichtige Freischaltung

3.1 Ohne eine gesonderte Freischaltung der Software gem. § 4 dieses Vertrages haben Sie ein eingeschränktes Recht, die vertragsgegenständliche Software zu Demonstrationszwecken beliebig zu nutzen, zu kopieren und an Dritte weiterzugeben (Demo-Lizenz). Zu Schutzzwecken ist die Software bis zur Freischaltung mit einem Sicherungsmechanismus versehen, welcher eine uneingeschränkte Nutzung der Software verhindert.

3.2 Die Veröffentlichung der Software CD-ROM, im Internet, in Zeitschriften, Magazinen oder anderen Publikationen/ Medien ist nur nach Rücksprache mit dem Lizenzgeber erlaubt.

3.3 Die Weitergabe der Software zu Demonstrationszwecken an Dritte darf nur in Verbindung der zur Verfügung gestellten Dokumentation und dieser Lizenzvereinbarung erfolgen.

§ 4 Freischaltung der Software/ Voll-Lizenz

4.1 Durch das Ausfüllen und Versenden eines Antrags auf Erteilung eines Registrierungsschlüssels geben Sie ein Angebot für den Abschluss einer Voll-Lizenz ab. Ein Vertrag über eine Voll-Lizenz kommt erst nach Annahme des Angebotes durch den Lizenzgeber in Form der Übersendung des individuellen Registrierungsschlüssels an Sie zustande. Der Lizenzgeber ist nicht zu einer Annahme verpflichtet.

4.2 Mit Erhalt des Registrierungsschlüssels erwerben Sie das Recht, die Software uneingeschränkt auf der Anzahl von Computer-Arbeitsstationen zu nutzen, welche Sie durch die Voll-Lizenz erworben haben. Jede weitere Nutzung bedarf einer weiteren Voll-Lizenz. Die Möglichkeit der uneingeschränkten Nutzung der Softwarefunktionen erhalten Sie durch Freischaltung der Software mit dem Registrierungsschlüssel.

4.3 Bei Erwerb mehrerer Voll-Lizenzen verpflichten Sie sich sicherzustellen, dass die Anzahl der lizenzierten Computerarbeitsstationen eingehalten wird. Für jede weitergehende Nutzung ist eine weitere Lizenzierung gem. § 4.1 des Vertrages erforderlich.

4.4 Es ist Ihnen nicht gestattet, gegenüber Dritten Unterlizenzen (weiteres Nutzungsrecht) an der Voll-Lizenz zu vergeben. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang untersagt, den Registrierungsschlüssel in irgend einer Art und Weise für sich allein oder in Kombination mit der Software an Dritte weiterzugeben.

4.5 Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Voll-Lizenzen ist ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers untersagt.

§ 5 Lizenzgebühr

5.1 Mit Versenden des Antrags auf Erteilung des Registrierungsschlüssels gem. § 4.1 des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Zahlung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet.

5.2 Die Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der lizenzierten Computer-Arbeitsplätze und basiert auf der jeweils gültigen Preisliste des Lizenzgebers, welche Sie bei Absendung des Antrags zur Kenntnis genommen haben.

5.3 Angefallene Nutzungsgebühren werden bei Wegfall der Nutzung eines oder mehrerer Computerarbeitsplätze nicht zurückerstattet

5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der angefallenen Lizenzgebühren bleiben alle Rechte aus diesem Vertrag im alleinigen Eigentum des Lizenzgebers.

§ 6 Support/ Updates

6.1 Ein Support oder Software-Updates sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden ausschließlich auf freiwilliger Basis angeboten.

6.2 Zur Gewährleistung von eventuellen Support-Leistungen und/ oder Updates ist es erforderlich, dass dem Lizenzgeber ein eventueller Wechsel in der Person des Lizenznehmers umgehend angezeigt wird.

§ 7 Gewährleistung/ Haftung

7.1 Die Software wurde nach dem Stand der Technik entwickelt und ist darauf gerichtet, die in der Produktbeschreibung enthaltenen Funktionalitäten bereitzustellen. Besondere Eigenschaften werden für die Software nicht zugesichert.

7.2 Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche für die gem. § 3 dieses Vertrages kostenlos zur Verfügung gestellte Software sind generell ausgeschlossen.

7.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für eventuelle Mängel oder Schäden, wenn Sie die Software mit eigener Software kombinieren oder die Software verändern. Insoweit übernehmen Sie für alle vorgenommenen Änderungen an der Software die volle Verantwortung

7.4 Sonstige Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüche beschränken sich generell auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Lizenzgebers sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

7.5 Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden des Lizenznehmers oder Dritter in Folge verloren gegangener Daten, unrichtiger Dateneingaben oder der Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Software aufgrund eines Ausfalls der Computeranlage, der Programme, der Leitungen oder der technischen Ausstattung, es sei denn, dass der Lizenzgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Vertragspflichten verstößt.

7.6 Die Haftung des Lizenzgebers ist der Höhe nach auf das Doppelte des jeweiligen Überlassungsentgelts gem. § 5 dieses Vertrages begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen oder für unmittelbare Personen- und Sachschäden

7.8 Der Lizenznehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels an der Software.

§ 8 Vertragsverletzung

8.1 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Lizenzvereinbarung behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie eine strafrechtliche Verfolgung der Verletzungshandlung vor.

8.2 Im Falle einer unberechtigten Weitergabe des Registrierungsschlüssels an Dritte oder einer unberechtigten Nutzung der Software ohne ausreichende Lizenzierung gem. § 4 des Vertrages verpflichten Sie sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe des dreifachen Vergütungssatzes gem. § 5 des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Datenschutz

Der Lizenzgeber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit dem Lizenznehmer begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Persönliche Daten über die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen erhebt der Lizenzgeber nur, um die Nutzung dieser Leistungen zu ermöglichen und abzurechnen. Die Daten des Lizenznehmers werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Beendigung des Vertrages werden die Daten des Lizenznehmers gelöscht, sofern dieser in eine weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. In diesem Fall kann der Lizenznehmer die gespeicherten Daten beim Lizenzgeber abfragen, ändern oder löschen lassen. Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.

10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen so weit wie möglich entspricht.

10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, vereinbaren die Parteien Ilmenau als Gerichtsstand.


Acronnect® Software
Thomas Klaube
Goethestr. 1a
D-98716 Geschwenda
Deutschland
©2003 - 2014 Acronnect® Software. Alle Rechte vorbehalten. Aktualisiert:Freitag, 5. September 2014